Antriebssysteme

Pedelec

Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird, obwohl es mit einem unterstützenden Elektroantrieb ausgetattet ist, EU-weit als Fahrrad eingestuft und ist somit zulassungs­frei. Pedelecs dürfen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h motorisch unterstützt werden. Eine Helmpflicht besteht nicht.

Zwei Systeme sind anzutreffen:

  • Bewegungssensor

    Gesteuert durch einen Bewegungssensor im Tretlagerbereich wird die Motorunterstützung  nur freigegeben, wenn auch getreten wird. Dieses Mittreten kann dabei völlig kraftlos erfolgen, wichtig ist nur, dass der Bewegungssensor die Drehung der Kurbel registriert. Per „Gasdrehgriff“ wird dann der Grad der Unterstüzung und damit auch die Geschwindigkeit geregelt. Um das Anfahren zu erleichtern, sind die estelle Pedelecs mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h ausgestattet.

  • Kraftsensor

    Ein Kraftsensor, der in der Regel mit den Kurbelarmen verbunden ist, registriert, wie stark der Fahrer in die Pedale tritt. Durch die Wahl einer Unterstützungsstufe am Display bekommt man entweder die  gleiche (Normal-Modus), die halbe (Eco-Modus) oder die doppelte (Sport-Modus) Kraft vom Elektroantrieb dazu.
    Meistens verfügen diese Systeme nicht über eine Anfahrhilfe, da sie keinen Drehgriff haben. Personen, die aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht mehr kraftvoll in die Pedale treten können (z.B. am Berg), werden auch nicht mehr untersützt.

E-Bike

Im Gegensatz zum Pedelec entfällt beim E-Bike der Kraft- bzw. Bewegungssensor. Die Motorleistung wird ausschließlich über einen Drehgriff geregelt. Motorisierung und Muskelkraft wirken somit als Antriebssysteme unabhängig voneinander.
E-Bikes können nicht nur wie das Pedelec im Mischbetrieb oder als reines Fahrrad betrieben werden, sondern auch rein mit Motorkraft. E-Bikes bedürfen in Deutschland einer Betriebserlaubnis und sind somit versicherungspflichtig. Die motorisierte Höchstgeschwindigkeit ist vom Gesetzgeber auf 20 km/h begrenzt. Eine Helmpflicht besteht nicht.